Donnerstag, 16. Juni 2011

Zollbestimmungen

Bitte beachten Sie unbedingt die aktuellen Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Bei Einfuhr in die türkei sind 600 Zigaretten oder 50 Zigarren, 2 Liter alkoholische Getränke (mit mehr als 22% Alkohol), 1 Liter Parfüm und 2Kg Schokolade zollfrei. Der Erwerb neuer Teppiche muss mit einem Kaufbeleg nachgewiesen werden. der Erwerb alter Teppiche bedarf eines Zertifikats der Direktion des Museums für Altertümer. Ausfuhrverbot besteht für unter Natur- und Artenschutz stehende Tiere, tierische und pflanzliche Produkte, sowie für Antiquitäten, auch für alt aussehende Gegenstände und Gemälde alter Meister. Zu beachten ist, dass z. B. Siegel, Orden, Obsidiane usw. bereits als Antiquitäten angesehen werden. Auch wenn diese und andere antike Kunstgegenstände offen in der Türkei verkauft werden, ist die Ausfuhr bei teilweise hoher Strafe verboten. Auch die Mitnahme von archäologischen Fundstücken sowie Gesteinsbrocken aus den historischen Ausgrabungsstätten und von Fossilien ist streng untersagt. Bei der Ausfuhr von Teppichen muss im Zweifelsfall nachgewiesen werden, dass es sich nicht um antike Stücke handelt. Gutachten erstellen Sachverständige, die vom Museumsdirektorat benannt werden. Bei der Ausfuhr von neuen Teppichen muss eine Quittung vorgelegt werden. Die Ein- und Ausfuhr von Drogen sowie der illegale Drogenkonsum werden streng bestraft. Bei Zuwiderhandlung drohen Gefängnisstrafen bis zu 10 Jahren oder Kautionszahlungen. Bitte beachten Sie bei der Wiedereinreise auch die deutschen Zollbestimmungen (s.a. www.zoll.de)
Änderungen vorbehalten

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