Fremdleistungen sind Dienst- oder Serviceleistungen, die nicht der Reiseveranstalter erbringt und für die er auch nicht haftbar gemacht werden kann. Dazu gehören auch Ausflugsfahrten, die im Zielgebiet gebucht werden oder Serviceleistungen in den angebotenen Hotels, die nicht Bestandteil der Ausschreibung sind. Die Preisgestaltung obliegt grundsätzlich dem zuständigen Hotelmanagement bzw. dem Ausflugsveranstalter.
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